Mittwoch, 27. Mai 2015

BND – Bundesnachrichtendienst



Wie entstand der BND?


Nur wenige wissen, dass es sich beim BND um eine von Nazis und den US Amerikanern eingerichtete Abhörorganisation handelt. Da soll jemand sagen, dass der BND sich für Interessen Deutschlands und seiner Bürger einsetzt. Von US-Amerikanern gegründet, geleitet von einem Nazi Offizier Reinhard Gehlen, welcher vorwiegend gegen die damalige Sowjetunion tätig war. Die Organisation Gehlen war ein im Juni 1946 von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in der Amerikanische Besatzungszone aus deutschem Personal, bestehend aus Resten der 12. Abteilung des Generalstabs des Heeres, der Abteilung Fremde Heere Ost, gebildeter Nachrichtendienst. Sie war die Vorläuferorganisation des BND.

Massenüberwachung durch die NSA - eine Menschenrechtsverletzung


Seit den Enthüllungen über das Ausmass der Überwachungstätigkeit des US-Nachrichtendienstes National Security Agency (NSA) durch den Whistleblower "Edward Snowden" ist vieles zum Thema geschrieben und gesagt worden. Der vorliegende Artikel trägt die Aspekte der Debatte zusammen, die aus Sicht der Menschenrechte wichtig sind und weiter verfolgt werden müssen.

Zu den Auswirkungen des Skandals auf die innenpolitische Debatte in der Schweiz beachten Sie bitte auch den Artikel Massenüberwachung: In der Schweiz steigt der Druck für den Schutz digitaler Daten.



Rückblick auf den NSA-Skandal


Die Snowden-Akten deckten im Frühsommer 2013 eine Anzahl von "Massenüberwachungsprogrammen" auf, die der US-Geheimdienst NSA betreibt. Diese Programme befähigen die NSA, auf vielfältige Informationen von staatlichen Institutionen und privaten Firmen zuzugreifen. Unter anderem sind dies Daten, welche die großen US-Kommunikationsfirmen über ihre Kunden sammeln und aufbewahren, aber auch die Informationen, welche die Kunden untereinander als Privatpersonen übermitteln, indem sie diese Kommunikationskanäle verwenden.

Auf diesem Weg kann die NSA auf alle Internet- und Telefondaten aus dem In- und Ausland zugreifen, die über Glasfasernetze transportiert werden. Dabei kommt eine unglaubliche Menge an Daten zusammen, die vom Geheimdienst oder von Firmen, die in dessen Auftrag arbeiten, täglich abgezapft, gespeichert und einer inhaltlichen Analyse unterzogen wird.

Diese Enthüllungen haben weltweit Entrüstung ausgelöst über das globale Ausmass der Überwachung der Privatsphäre. Die Folge waren Debatten über die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikationsbranche, die Wirksamkeit des internationalen und nationalen Rechtsrahmens sowie die Frage, ob der mächtige US-Nachrichtendienst einer ausreichenden Kontrolle untersteht. Nicht zuletzt steht seither zur Diskussion, ob die USA die Verpflichtungen einhalten, die sie mit der Ratifizierung von internationalen Abkommen im Bereich der Menschenrechte eingegangen sind.

Staatlicher Eingriff in die Privatsphäre


Die Überwachung sei notwendig, um die eigene Zivilbevölkerung vor Terroranschlägen zu schützen, begründen die USA ihre weltweiten Überwachungsaktivitäten. Dem ist entgegen zu halten, dass Staaten verpflichtet sind, ungerechtfertigte Eingriffe in die geschützten Bereiche der Privatsphäre zu unterlassen (Art. 8 EMRK, Art. 17 UNO-Pakt II). Was zur Privatsphäre gehört, hat der UNO-Menschenrechtsausschuss bereits 1988 in einem Allgemeinen Kommentar festgehalten. Sie umfasst unter anderem jeden Datenaustausch in elektronischer Form, also Telefongespräche via Festnetz, Handy und Skype sowie E-Mail.

Staatliche Eingriffe in die Privatsphäre sind unter gewissen Voraussetzungen, etwa in der Strafverfolgung, möglich. Damit ein Eingriff rechtmäßig ist, muss (1) eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Zudem muss (2) ein öffentliches Interesse oder der Schutz der Grundrechte von Dritten den Eingriff rechtfertigen und (3) der Eingriff muss verhältnismäßig sein. Letzteres ist bei der Massenüberwachung offensichtlich nicht erfüllt. Deshalb handelt es sich bei der flächendeckenden Massenüberwachung nicht um einen legitimen Eingriff in die Privatsphäre, sondern um eine Menschenrechtsverletzung.

Die unberechenbare Logik der Algorithmen


Wer denkt, er oder sie habe nichts zu verbergen vor den Behörden, die Überwachungsproblematik betreffe ihn/sie daher nicht, irrt. Die Vorstellung, die Datenmenge erschwere es den Nachrichtendiensten, detailreiche Profilbilder über beliebige Einzelpersonen zu generieren, zeugt von Unkenntnis technischer Möglichkeiten. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer sind die Aussagen und Prognosen von Analytikern/-innen. Mit Hilfe von geeigneter Soft- und Hardware ist es möglich, Korrelationen und Muster (sogenannte Algorithmen) von Daten aufzudecken und präzise Erkenntnisse zu erlangen.

Gefährlich ist dies, weil Algorithmen zu beliebigen Zwecken eingesetzt werden können. Sie können aussagen, welche Werbebanner für eine bestimmte Person mehr oder weniger Sinn macht. Sie können aber auch herangezogen werden, um Aussagen über ein möglicherweise bevorstehendes kriminelles Verhalten eines Menschen zu machen. In einem solchen Fall kann dies für den Einzelnen verheerende Auswirkungen haben und zu grossen Unannehmlichkeiten im Alltag führen.



Wer vertraut den Geheimdiensten? 


Niemand kann garantieren, dass Geheimdienste die Daten ausschliesslich für die Terrorabwehr auswerten. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass auch andere Zielgruppen, welche als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, präventiv überwacht und analysiert werden. Man kann sich leicht vorstellen, dass das riesige Datenpotential unter bestimmten Umständen auch für wahnhafte und totalitäre Zielsetzungen eingesetzt werden kann.

Demokratisch regierte Gesellschaften müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie weit das Recht auf Privatsphäre wegen des öffentlichen Interesses an Terrorabwehr eingeschränkt werden soll. Ein kritischer Zugang zu dieser Debatte ist unabdingbar. In der Praxis übergibt der Staat dem Geheimdienst weitreichende Kompetenzen. Selbst wenn die Behörden den Geheimdienst unter einer parlamentarischen Kontrolle unterstellen, wäre es eine Illusion zu meinen, die Dienste würden in aller Offenheit und vorsorglich darüber informieren, was sie mit den gesammelten Daten anstellen. Auch kann der Staat nicht gewährleisten, dass die Daten nicht in die falschen Hände kommen, insbesondere wenn für deren Erfassung und Analyse wie im Falle der NSA Privatfirmen herangezogen werden müssen. Aus diesen Gründen ist die flächendeckende Überwachung menschenrechtlich gesehen unhaltbar.

Dokumentation in Englisch auf der Website des Büros des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte

Englisches Dossier bei The Guardian

Weiterführende Informationen auf www.humanrights.ch

Weiterführende Informationen auf www.humanrights.ch

Infosperber, 18. Nov. 2013
UNO




Die Überwachungstätigkeiten der Nachrichtendienste blieben nicht ohne Auswirkung auf die UNO, welche unterdessen auf mehreren Ebenen Debatten über das Recht auf Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter geführt hat. So hat etwa die Dritte Kommission der UNO-Generalversammlung für Soziale, Humanitäre und Kulturelle Angelegenheiten, im November 2014 eine Resolution verabschiedet, welche die Staaten dazu auffordert, das Recht auf Privatsphäre zu respektieren und zu schützen.

Humanrights.ch, 18. Dezember 2014

Humanrights.ch, 18. Dezember 2014
Europarat und EU

Auch im Europarat haben sich im Zuge der NSA-Affäre verschiedene Institutionen mit dem Recht auf Privatsphäre befasst. Der Kommissar für Menschenrechte des Europarates schreibt in einem Kommentar, die Gesetze müssten die Delikte und Aktivitäten klar und präzise festhalten, welche eine Überwachung rechtfertigten. Eine Überwachung der Kommunikation muss demnach zeitlich strikt begrenzt erfolgen und es muss klar sein, wie lange Daten aufbewahrt werden. Neben dem Kommissar hat das Parlamentarische Komitee über rechtliche Angelegenheiten und Menschenrechte des Europarates ein Dokument mit dem Titel «Nationale Sicherheit und Zugang zu Informationen» veröffentlicht.

Auf EU-Ebene ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 zur EU-Richtlinie für die Vorratsspeicherung von Daten von besonderem Interesse: Demnach verletzt die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, weil sie sich generell auf sämtliche Personen und elektronischen Kommunikationsmittel erstreckt, weil der Zugang zu den Daten zu wenig genau geregelt ist und weil die Speicherdauer von mindestens sechs Monaten unabhängig vom etwaigen Nutzen der Daten für das verfolgte Ziel gilt. Hinzu kommt, dass die Richtlinie keine Massnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Zugang und unberechtigter Nutzung vorsieht und dass keine Speicherung der Daten im Gebiet der EU vorgeschrieben ist. Aus all diesen Gründen hat der Gerichtshof erkannt, dass die Vorratsdatenspeicherung gemäss Richtlinie die Grundrechte unverhältnismässig einschränkt und die Richtlinie deshalb für ungültig erklärt.

Infosperber, 4. Mai 2014

EU-Lex Datenbank

Kommentar des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, 24. Okt. 2013

Bericht des Committee on Legal Affairs and Human Rights of the Council of Europe, 3. Sep. 2013
Auch die Zivilgesellschaft formiert sich



Nicht zuletzt hat der NSA-Skandal dazu geführt, dass sich die Zivilgesellschaft weltweit mit verschiedenen Aktionen des Themas angenommen hat. Im Zentrum steht die Forderung an die Adresse von Staaten und Unternehmen, die Privatsphäre jedes Einzelnen im Internet zu respektieren. Interessierte sind aufgerufen den internationalen Initiativen und Kampagnen zu folgen und die Petitionen zu unterzeichnen.

Internationale Kampagne für die Stärkung des Rechts auf Privatsphäre
Weiterführende Informationen

Humanrights.ch, 20. Januar 2014

WoZ, 5. Dezember 2013

Artikel im Jusletter vom 25. November 2013 von Prof. Dr. Rolf H. Weber und Dominic N. Staiger (nur für Abonnenten)

Interview der WoZ mit Juli Zeh, 5. Dezember 2013

Amnesty Maganzin Nr. 77, März 2014 mit verschiedenen Artikel zum Thema Datenüberwachung

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