Mittwoch, 27. Mai 2015

Thema „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht

Antwort von David MacAllister auf Postkartenaktion von "Kinder in Gefahr": „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht:



Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich im vergangenen Jahr ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Damals hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen (Drs. 17/1333 bzw. Endfassung als Drs. 17/2348, s. Anlagen) kritisiert und einen Änderungsantrag hierzu Landtag eingebracht. Diesen Änderungs-antrag, der leider von SPD und Grünen abgelehnt wurde, finden Sie anliegend als Drs. 17/2464. Die FDP-Fraktion hatte den rot-grünen Vorschlag unterstützt. 


Die Position der CDU-Fraktion lässt sich wie folgt zusammenfassen: 


Menschen in ihrer Vielfalt zu akzeptieren, ohne selbst ihre Orientierung zu teilen, ist eine Voraussetzung für eine demokratische und freiheitliche Gesellschaft. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich deshalb für ein Klima der gesellschaftlichen Toleranz ein. Im Hinblick auf die Thematisierung von „sexueller Vielfalt“ im Schulunterricht plädiert die CDU-Landtagsfraktion jedoch vor allem für außerordentliche Sensibilität und Altersangemessenheit.

Schulische Sexualerziehung ist so zu gestalten, dass sie diegesellschaftliche Realität widerspiegelt. Diese Aufgabe übernehmen die Lehrkräfte, die ihren Unterricht eigenverantwortlich gestalten und Schwerpunkte setzen können. Dabei können auch externe Besucher angemessen in die Unterrichtsgestaltung eingebunden werden. Wichtig ist aus Sicht der CDU-Fraktion diesbezüglich, dass die Verantwortung für die Gestaltung und Inhalte des Unterrichts bei den Lehrkräften bleibt und nicht an Außenstehende abgegeben wird.

Gerade in der schulischen Sexualerziehung wird das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise tangiert. Jede Art der Unterrichtsgestaltung sollte deshalb in enger Absprache mit ihnen erfolgen. Die CDU-Landtagsfraktion hat volles Vertrauen in die Lehrkräfte, dass sie diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen und dabei die gesellschaftlichen Entwicklungen im Blick haben.

In den kommenden Monaten wird die CDU-Landtagsfraktion genau beobachten, wie die rot-grüne Landesregierung ihre Pläne zur Verankerung „sexueller Vielfalt“ im Unterricht weiterverfolgt und diese gegebenenfalls kritisch hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen
David McAllister MdEP

Meine Ansichten dazu:


Der gesellschaftliche Spiegel sollte aber nicht als Messlatte für Erziehung benutzt werden. Wie kann man nur ein so heikles Thema, so blind und blöd vermarkten? Wer so denkt, hat nicht wirklich viel von der gesellschaftlichen Realität draußen mitbekommen, oder aber ist völlig geistesgestört und hat wahrscheinlich selbst außer der Norm liegende Vorlieben! Vor allem aber, und das ist weiterhin meine Meinung, sollte sexuelle Erziehung der Kinder nicht vom Staat geregelt werden! Das ist "nicht" die Aufgabe des Staates! 

Wenn irgendwie von Seiten des Staates, irgendwo eine erzieherische Maßnahme oder Aufklärung von Nöten sein sollte, so muss sich der Staat an die Erziehungsberechtigten wenden. Die haben die Pflicht sich um diesen Part der Erziehung zu kümmern und sie sind es auch, die entscheiden ob und was den Kindern mit auf den Weg gegeben werden muss. Schaltet sich der Staat dazwischen, so ist es nur um in der Entwicklung einer Gesellschaft als Ganzes einzuwirken. Das wiederum sehe ich als Verstoß gegen die Grundrechte in denen steht:

Artikel 2


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(hier wird die freie (sexuelle) Entfaltung der Persönlichkeit gesteuert und obliegt somit nicht mehr der eigenen Person!)

Artikel 6


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(Ehe und Familie sehe ich hierbei, durch das Normalisieren und Gleichstellen gleichgeschlechtlicher Beziehungen arg in Gefahr)

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(hier nimmt sich der Staat das Recht der Eltern und überträgt es auf die Lehrkörperschaften)


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