Sonntag, 16. August 2015

"" GEZ "" SIEG 07.07.2015



AZ „5 L 473/15.NW ( Beschluss mit Link zum Selbststudium )


Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & "GEZ Ankläger Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel"

Der Beschluss ( KEIN Urteil ) ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bekräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren des „Beitragsservices“ .
Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.