In der aktuellen Diskussion um die „homosexuelle Ehe“ bzw. „Ehe für alle“ erklärte die CDU Politikerin und Ministerpräsidentin des Saarlandes Annegret Kramp-Karrenbauer:
„Wir haben in der Bundesrepublik bisher eine klare Definition der Ehe als Gemeinschaft von Mann und Frau. Wenn wir diese Definition öffnen in eine auf Dauer angelegte Verantwortungspartnerschaft zweier erwachsener Menschen, sind andere Forderungen nicht auszuschließen: etwa eine Heirat unter engen Verwandten oder von mehr als zwei Menschen. Wollen wir das wirklich?“
Dafür wird sie scharf angegriffen. Doch hat sie so unrecht?
In der englischen Grünen Partei – in England ist die „homosexuelle Ehe“ seit 2014 rechtlich möglich – wurde im Mai 2015 nun über die Möglichkeit der rechtlichen Anerkennung der Vielehe diskutiert. Ein Mann, der in einer „stabilen“ sexuellen „Langzeitbeziehung mit zwei anderen Männern“ lebt, hatte sich beschwert, dass er und andere, die in langfristigen Dreierbeziehungen lebten, „erhebliche rechtliche Diskriminierung“ erlitten. Die Parteichefin der englischen Grünen, Natalie Bennett, erklärte daraufhin, ihre Partei sei offen für eine Beratung über Möglichkeiten der rechtlichen Anerkennung von „Dreier-Ehen“ oder „Vielehen“ bzw. polygamen oder polyamoren Partnerschaften.
In Deutschland hatte 2007 der Bundesvorstand der Grünen Jugend in seinem Vorstandsbeschluss geäußert:
„Der Begriff ‚Familie‘ wird bei uns in erneuerter Definition verwendet: Wir verstehen darunter sowohl das klassische Vater-Mutter-Kind-Bild, als auch gleichgeschlechtliche Partnerschaften mit oder ohne Kind, polygame Lebensgemeinschaften, Patchworkfamilien, Alleinerziehende aber auch Wohngemeinschaften…“.
Ursprünglich enthielt die „Endfassung des Beschlusses“ auch die Forderung nach der rechtlichen Anerkennung von Inzest-Beziehungen. Es hieß: „Auch Geschwister, die sich lieben, sollen Familienverträge abschließen und Kinder bekommen können.“ In der aktuellen Version im Internet (05.06.2015) ist dieser Passus nicht mehr zu finden.
Wenn die Ehe nicht mehr ausschließlich die sexuelle Vereinigung von Mann und Frau meint – eine Beziehung aus der allein gemeinsame leibliche Kinder hervorgehen können – sondern auch sexuelle Beziehungen zwischen Mann und Mann oder Frau und Frau einschließt, ist alles möglich. Wollen wir das wirklich?
Was macht eine gleichgeschlechtliche Beziehung mit den Kindern?
Eine repräsentative Studie aus den USA von D. Paul Sullins, veröffentlicht 2015, zeigt: Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien haben mehr als doppelt so häufig ernsthafte psychische Probleme verglichen mit Kindern in gegengeschlechtlichen (komplementärgeschlechtlichen) Familien. Das Risiko betrug das 2,38-Fache.
Dieses Risiko erhöht sich, wenn man nur mit Kindern vergleicht, die bei ihren beiden leiblichen, miteinander verheirateten Eltern aufwachsen: Dann ist das Risiko für ernsthafte psychische Probleme bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien fast viermal (3,63 Mal) so hoch verglichen mit den Kindern, die bei ihren beiden leiblichen Eltern, Vater und Mutter, aufwachsen.
Häufig hört man, dass soziale Stigmatisierung möglicherweise der Grund sei für die höhere Gefährdung des Kindeswohls in gleichgeschlechtlichen Familien. Die repräsentative Studie konnte das nicht bestätigen. Zwar zeigt die Studie, dass Kinder, die soziale Stigmatisierung erleben, ein deutlich höheres Risiko für ernsthafte emotionale Probleme haben. Gleichzeitig zeigt die Studie aber auch, dass sich die Kinder in gleichgeschlechtlichen und in gegengeschlechtlichen Familien in Bezug auf die Häufigkeit von erlebter Stigmatisierung fast nicht unterschieden. (Die Kinder in gleichgeschlechtlichen Familien erlebten sogar etwas seltener soziale Stigmatisierung als die Kinder in gegengeschlechtlichen Familien). Das erhöhte Risiko für ernsthafte emotionale Probleme bei den Kindern in gleichgeschlechtlichen Familien konnte darum mit dem Faktor „Stigmatisierung“ nicht erklärt werden.
Entscheidend: Leibliche Elternschaft
Es gab nur einen Faktor, der den Unterschied in der psychischen Gesundheit der Kinder erklären konnte: Das Aufwachsen mit den beiden leiblichen (biologischen) Eltern. Das Aufwachsen mit beiden leiblichen Elternteilen, das in gegengeschlechtlichen Familien sehr häufig vorkam (bei fast zwei Drittel der Kinder), in gleichgeschlechtlichen Familien aber nie möglich ist, machte laut der Studie den Unterschied aus. Die Schlussfolgerung, die Sullins deshalb daraus zieht, sollte allen politischen Entscheidungsträgern zu denken geben. Es muss damit gerechnet werden, so Sullins, „dass höhere emotionale Probleme ein bleibendes Merkmal in gleichgeschlechtlichen Familien sein können.“
Auf das wichtige Thema Fremdadoption in gleichgeschlechtlichen und gegengeschlechtlichen Familien geht die Studie zwar kurz ein, die Daten sind aufgrund der zu geringen Stichprobengröße aber nicht zu verallgemeinern. Hier bedarf es weiterer Forschung.
Hier können Sie eine ausführliche Zusammenfassung der Studie von Sullins in deutscher Sprache lesen: Emotionale Probleme bei Kindern – Gleichgeschlechtliche und gegengeschlechtliche Familien im Vergleich
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