Mittwoch, 27. Mai 2015

Die schockierende Wahrheit über den Zionisten-Terrorstaat Israel

Erste zionistische Zeitung in Wien, 4. Juni 1897





Seit 5700 Jahren regieren Juden die Welt. Es ist eine Herrschaft des Unrechts, der Grausamkeit und der Gewalt. Sie haben einen starken Glauben, eine Religion, die ihnen sagt, dass sie die Welt beherrschen sollen. Sehen Sie sich diese Ein-Dollar-Note an. Darauf ist ein Symbol, eine Pyramide von 13 Stufen, mit einem Auge in der Spitze. Es ist das Symbol der zionistischen Weltherrschaft. Die Stufen stellen vier "offene" und andere geheime Gesellschaften dar, dahinter gibt es ein "Parlament der 300" und 33 Rabbinerparlamente, und dahinter noch andere, unsichtbare Lenker. Sie regieren die Welt über die kapitalistische Weltordnung. 

James William Fulbright


"Die Israelis kontrollieren die Politik in Senat und Kongress."Am 7. Oktober 1973 bei Face the nation auf CBS (lt. www.Salem-News.com)

Zionisten regieren Amerika - der Präsident ist nur eine Marionette der Zionisten


Benjamin H. Freedman, sen. im Willard Hotel, Washington D.C. 1961:

Hier in den USA haben die Zionisten und ihre religiös Verbündeten die komplette Kontrolle über unsere Regierung. Es wäre zu komplex jetzt näher darauf einzugehen. Aber die Zionisten und ihre religiös Verbündeten regieren die USA, als wären sie die absoluten Monarchen dieses Landes.




Wie lange macht Putin das noch mit? Vorbereitungen auf ein Eingreifen?

Schwere Waffen rollen an die Grenze zur Ukraine. Russland verlegt Panzer und anderes Kriegsgerät dicht an die Krisenregion. Rechnet Putin mit Einmischung der USA?

Foto: Reuters


Nur knapp 30 Kilometer von der Grenze zur Ostukraine entfernt hat Russland schweres Militärgerät zusammengezogen. Fotos zeigen einen Zug mit acht Panzern, der im russischen Ort Matveev Kurgan angekommen ist. Der Ort liegt in der Region Rostov, die unmittelbar an die Ostukraine grenzt. Bis Donezk sind es 100 Kilometer. Bis Mariupol am Schwarzen Meer 160 Kilometer.

Die Bilder hat ein Mitarbeiter der Nachrichtenagentur Reuters mit dem Handy gemacht. Die Panzer sind mit dem Zug am Montag angekommen und wurden am Dienstag abgeladen, berichtet "Dailymail".

Foto: Reuters


Nur zwei Tage zuvor war ein großer Militärkonvoi mit Raketenwerfern, Militärlastern ohne Nummernschilder und Schützenpanzern in der Nähe der Stadt fotografiert worden.

Die Verlegung größerer Militäreinheiten an die ukrainische Grenze könnte zu der Schlussfolgerung führen, dass Russlands Präsident Putin damit rechnet bald auch amerikanische Truppen im Osten der Ukraine zu erwarten. Hier kommt es immer wieder zu Kämpfen zwischen der prorussischen Volkswehr und den faschistischen Regierungstruppen, in den vergangenen Tagen waren sie rund um die Hafenstadt Mariupol besonders schwer.

So sind, wie am Mittwoch bekannt wurde, trotz des Waffenstillstands bei Kämpfen wieder sieben Menschen ums Leben gekommen. Die Regierung in Kiew hält sich wiederholt nicht an Minsk 2 und das wird weiterhin vom Westen geduldet.

In der von den Rebellen kontrollierten Stadt Horliwka kamen durch Granaten drei Zivilisten und zwei Soldaten ums Leben, wie die Volkswehr mitteilte. In dem Konflikt, der im April 2014 begann, starben nach ukrainischen Angaben etwa 8600 Menschen.

Hier ist das Resultat der gestrigen Bombardierung von Gorlovka durch ukrainische Truppen. In diesem Gebiet haben sich keine Soldaten der Volkswehr aufgehalten, nur die Zivilbevölkerung!!! Katja 11 und ihr Vater Jura sind tot, ihr vierjähriger Bruder ist schwer verletzt. Mutter Anja verlor eine Hand.



Außenminister Steinmeier will in die Ostukraine reisen



Die Nato hat die "anhaltenden Angriffe" im Osten der Ukraine kritisiert. "Es ist nicht einfach, umfassende Reformen einzuleiten, während man mit einem bedeutenden Konflikt und anhaltenden Angriffen auf seine territoriale Integrität konfrontiert ist", sagte Nato-Vizegeneralsekretär Thrasyvoulos Terry Stamatopoulos am Mittwoch bei einem Besuch in Kiew.

Er versicherte, die Nato werde weiter die Ukraine bei der Reform ihres Sicherheits- und Verteidigungssektors unterstützen. Die Regierung in Kiew strebt trotz des entschiedenen Widerstands Russlands den Beitritt zum westlichen Militärbündnis an. Allerdings sieht die Mehrheit der Nato-Mitglieder, darunter auch Deutschland, einen Beitritt zum gegenwärtigen Zeitpunkt skeptisch.

Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier (SPD) reist am Freitag zu Gesprächen mit der Staatsführung nach Kiew. Anschließend reist er weiter ins ostukrainische Dnjepopetrowsk, um dort Mitglieder der Beobachtermission der Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) zu treffen. Schäfer sagte, der Besuch solle "ein Signal der Unterstützung und Ermutigung" an die Ukraine sein, ihren "rigorosen Reformkurs" trotz der "schwelenden Krise" fortzusetzen.

Thema „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht

Antwort von David MacAllister auf Postkartenaktion von "Kinder in Gefahr": „sexuelle Vielfalt“ im Schulunterricht:



Die CDU-Fraktion im Niedersächsischen Landtag hat sich im vergangenen Jahr ausführlich mit diesem Thema auseinandergesetzt. Damals hat die CDU-Fraktion einen entsprechenden Antrag von SPD und Grünen (Drs. 17/1333 bzw. Endfassung als Drs. 17/2348, s. Anlagen) kritisiert und einen Änderungsantrag hierzu Landtag eingebracht. Diesen Änderungs-antrag, der leider von SPD und Grünen abgelehnt wurde, finden Sie anliegend als Drs. 17/2464. Die FDP-Fraktion hatte den rot-grünen Vorschlag unterstützt. 


Die Position der CDU-Fraktion lässt sich wie folgt zusammenfassen: 


Menschen in ihrer Vielfalt zu akzeptieren, ohne selbst ihre Orientierung zu teilen, ist eine Voraussetzung für eine demokratische und freiheitliche Gesellschaft. Die CDU-Landtagsfraktion setzt sich deshalb für ein Klima der gesellschaftlichen Toleranz ein. Im Hinblick auf die Thematisierung von „sexueller Vielfalt“ im Schulunterricht plädiert die CDU-Landtagsfraktion jedoch vor allem für außerordentliche Sensibilität und Altersangemessenheit.

Schulische Sexualerziehung ist so zu gestalten, dass sie diegesellschaftliche Realität widerspiegelt. Diese Aufgabe übernehmen die Lehrkräfte, die ihren Unterricht eigenverantwortlich gestalten und Schwerpunkte setzen können. Dabei können auch externe Besucher angemessen in die Unterrichtsgestaltung eingebunden werden. Wichtig ist aus Sicht der CDU-Fraktion diesbezüglich, dass die Verantwortung für die Gestaltung und Inhalte des Unterrichts bei den Lehrkräften bleibt und nicht an Außenstehende abgegeben wird.

Gerade in der schulischen Sexualerziehung wird das Erziehungsrecht der Eltern in besonderer Weise tangiert. Jede Art der Unterrichtsgestaltung sollte deshalb in enger Absprache mit ihnen erfolgen. Die CDU-Landtagsfraktion hat volles Vertrauen in die Lehrkräfte, dass sie diese Aufgabe verantwortungsbewusst wahrnehmen und dabei die gesellschaftlichen Entwicklungen im Blick haben.

In den kommenden Monaten wird die CDU-Landtagsfraktion genau beobachten, wie die rot-grüne Landesregierung ihre Pläne zur Verankerung „sexueller Vielfalt“ im Unterricht weiterverfolgt und diese gegebenenfalls kritisch hinterfragen.

Mit freundlichen Grüßen
David McAllister MdEP

Meine Ansichten dazu:


Der gesellschaftliche Spiegel sollte aber nicht als Messlatte für Erziehung benutzt werden. Wie kann man nur ein so heikles Thema, so blind und blöd vermarkten? Wer so denkt, hat nicht wirklich viel von der gesellschaftlichen Realität draußen mitbekommen, oder aber ist völlig geistesgestört und hat wahrscheinlich selbst außer der Norm liegende Vorlieben! Vor allem aber, und das ist weiterhin meine Meinung, sollte sexuelle Erziehung der Kinder nicht vom Staat geregelt werden! Das ist "nicht" die Aufgabe des Staates! 

Wenn irgendwie von Seiten des Staates, irgendwo eine erzieherische Maßnahme oder Aufklärung von Nöten sein sollte, so muss sich der Staat an die Erziehungsberechtigten wenden. Die haben die Pflicht sich um diesen Part der Erziehung zu kümmern und sie sind es auch, die entscheiden ob und was den Kindern mit auf den Weg gegeben werden muss. Schaltet sich der Staat dazwischen, so ist es nur um in der Entwicklung einer Gesellschaft als Ganzes einzuwirken. Das wiederum sehe ich als Verstoß gegen die Grundrechte in denen steht:

Artikel 2


(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(hier wird die freie (sexuelle) Entfaltung der Persönlichkeit gesteuert und obliegt somit nicht mehr der eigenen Person!)

Artikel 6


(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.

(Ehe und Familie sehe ich hierbei, durch das Normalisieren und Gleichstellen gleichgeschlechtlicher Beziehungen arg in Gefahr)

(2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.

(hier nimmt sich der Staat das Recht der Eltern und überträgt es auf die Lehrkörperschaften)


BND – Bundesnachrichtendienst



Wie entstand der BND?


Nur wenige wissen, dass es sich beim BND um eine von Nazis und den US Amerikanern eingerichtete Abhörorganisation handelt. Da soll jemand sagen, dass der BND sich für Interessen Deutschlands und seiner Bürger einsetzt. Von US-Amerikanern gegründet, geleitet von einem Nazi Offizier Reinhard Gehlen, welcher vorwiegend gegen die damalige Sowjetunion tätig war. Die Organisation Gehlen war ein im Juni 1946 von US-amerikanischen Besatzungsbehörden in der Amerikanische Besatzungszone aus deutschem Personal, bestehend aus Resten der 12. Abteilung des Generalstabs des Heeres, der Abteilung Fremde Heere Ost, gebildeter Nachrichtendienst. Sie war die Vorläuferorganisation des BND.

Massenüberwachung durch die NSA - eine Menschenrechtsverletzung


Seit den Enthüllungen über das Ausmass der Überwachungstätigkeit des US-Nachrichtendienstes National Security Agency (NSA) durch den Whistleblower "Edward Snowden" ist vieles zum Thema geschrieben und gesagt worden. Der vorliegende Artikel trägt die Aspekte der Debatte zusammen, die aus Sicht der Menschenrechte wichtig sind und weiter verfolgt werden müssen.

Zu den Auswirkungen des Skandals auf die innenpolitische Debatte in der Schweiz beachten Sie bitte auch den Artikel Massenüberwachung: In der Schweiz steigt der Druck für den Schutz digitaler Daten.



Rückblick auf den NSA-Skandal


Die Snowden-Akten deckten im Frühsommer 2013 eine Anzahl von "Massenüberwachungsprogrammen" auf, die der US-Geheimdienst NSA betreibt. Diese Programme befähigen die NSA, auf vielfältige Informationen von staatlichen Institutionen und privaten Firmen zuzugreifen. Unter anderem sind dies Daten, welche die großen US-Kommunikationsfirmen über ihre Kunden sammeln und aufbewahren, aber auch die Informationen, welche die Kunden untereinander als Privatpersonen übermitteln, indem sie diese Kommunikationskanäle verwenden.

Auf diesem Weg kann die NSA auf alle Internet- und Telefondaten aus dem In- und Ausland zugreifen, die über Glasfasernetze transportiert werden. Dabei kommt eine unglaubliche Menge an Daten zusammen, die vom Geheimdienst oder von Firmen, die in dessen Auftrag arbeiten, täglich abgezapft, gespeichert und einer inhaltlichen Analyse unterzogen wird.

Diese Enthüllungen haben weltweit Entrüstung ausgelöst über das globale Ausmass der Überwachung der Privatsphäre. Die Folge waren Debatten über die Vertrauenswürdigkeit der Kommunikationsbranche, die Wirksamkeit des internationalen und nationalen Rechtsrahmens sowie die Frage, ob der mächtige US-Nachrichtendienst einer ausreichenden Kontrolle untersteht. Nicht zuletzt steht seither zur Diskussion, ob die USA die Verpflichtungen einhalten, die sie mit der Ratifizierung von internationalen Abkommen im Bereich der Menschenrechte eingegangen sind.

Staatlicher Eingriff in die Privatsphäre


Die Überwachung sei notwendig, um die eigene Zivilbevölkerung vor Terroranschlägen zu schützen, begründen die USA ihre weltweiten Überwachungsaktivitäten. Dem ist entgegen zu halten, dass Staaten verpflichtet sind, ungerechtfertigte Eingriffe in die geschützten Bereiche der Privatsphäre zu unterlassen (Art. 8 EMRK, Art. 17 UNO-Pakt II). Was zur Privatsphäre gehört, hat der UNO-Menschenrechtsausschuss bereits 1988 in einem Allgemeinen Kommentar festgehalten. Sie umfasst unter anderem jeden Datenaustausch in elektronischer Form, also Telefongespräche via Festnetz, Handy und Skype sowie E-Mail.

Staatliche Eingriffe in die Privatsphäre sind unter gewissen Voraussetzungen, etwa in der Strafverfolgung, möglich. Damit ein Eingriff rechtmäßig ist, muss (1) eine gesetzliche Grundlage vorliegen. Zudem muss (2) ein öffentliches Interesse oder der Schutz der Grundrechte von Dritten den Eingriff rechtfertigen und (3) der Eingriff muss verhältnismäßig sein. Letzteres ist bei der Massenüberwachung offensichtlich nicht erfüllt. Deshalb handelt es sich bei der flächendeckenden Massenüberwachung nicht um einen legitimen Eingriff in die Privatsphäre, sondern um eine Menschenrechtsverletzung.

Die unberechenbare Logik der Algorithmen


Wer denkt, er oder sie habe nichts zu verbergen vor den Behörden, die Überwachungsproblematik betreffe ihn/sie daher nicht, irrt. Die Vorstellung, die Datenmenge erschwere es den Nachrichtendiensten, detailreiche Profilbilder über beliebige Einzelpersonen zu generieren, zeugt von Unkenntnis technischer Möglichkeiten. Je mehr Daten zur Verfügung stehen, desto genauer sind die Aussagen und Prognosen von Analytikern/-innen. Mit Hilfe von geeigneter Soft- und Hardware ist es möglich, Korrelationen und Muster (sogenannte Algorithmen) von Daten aufzudecken und präzise Erkenntnisse zu erlangen.

Gefährlich ist dies, weil Algorithmen zu beliebigen Zwecken eingesetzt werden können. Sie können aussagen, welche Werbebanner für eine bestimmte Person mehr oder weniger Sinn macht. Sie können aber auch herangezogen werden, um Aussagen über ein möglicherweise bevorstehendes kriminelles Verhalten eines Menschen zu machen. In einem solchen Fall kann dies für den Einzelnen verheerende Auswirkungen haben und zu grossen Unannehmlichkeiten im Alltag führen.



Wer vertraut den Geheimdiensten? 


Niemand kann garantieren, dass Geheimdienste die Daten ausschliesslich für die Terrorabwehr auswerten. Es ist sogar sehr wahrscheinlich, dass auch andere Zielgruppen, welche als Sicherheitsrisiko eingestuft werden, präventiv überwacht und analysiert werden. Man kann sich leicht vorstellen, dass das riesige Datenpotential unter bestimmten Umständen auch für wahnhafte und totalitäre Zielsetzungen eingesetzt werden kann.

Demokratisch regierte Gesellschaften müssen sich mit der Frage auseinandersetzen, wie weit das Recht auf Privatsphäre wegen des öffentlichen Interesses an Terrorabwehr eingeschränkt werden soll. Ein kritischer Zugang zu dieser Debatte ist unabdingbar. In der Praxis übergibt der Staat dem Geheimdienst weitreichende Kompetenzen. Selbst wenn die Behörden den Geheimdienst unter einer parlamentarischen Kontrolle unterstellen, wäre es eine Illusion zu meinen, die Dienste würden in aller Offenheit und vorsorglich darüber informieren, was sie mit den gesammelten Daten anstellen. Auch kann der Staat nicht gewährleisten, dass die Daten nicht in die falschen Hände kommen, insbesondere wenn für deren Erfassung und Analyse wie im Falle der NSA Privatfirmen herangezogen werden müssen. Aus diesen Gründen ist die flächendeckende Überwachung menschenrechtlich gesehen unhaltbar.

Dokumentation in Englisch auf der Website des Büros des UNO-Hochkommissariats für Menschenrechte

Englisches Dossier bei The Guardian

Weiterführende Informationen auf www.humanrights.ch

Weiterführende Informationen auf www.humanrights.ch

Infosperber, 18. Nov. 2013
UNO




Die Überwachungstätigkeiten der Nachrichtendienste blieben nicht ohne Auswirkung auf die UNO, welche unterdessen auf mehreren Ebenen Debatten über das Recht auf Schutz der Privatsphäre im digitalen Zeitalter geführt hat. So hat etwa die Dritte Kommission der UNO-Generalversammlung für Soziale, Humanitäre und Kulturelle Angelegenheiten, im November 2014 eine Resolution verabschiedet, welche die Staaten dazu auffordert, das Recht auf Privatsphäre zu respektieren und zu schützen.

Humanrights.ch, 18. Dezember 2014

Humanrights.ch, 18. Dezember 2014
Europarat und EU

Auch im Europarat haben sich im Zuge der NSA-Affäre verschiedene Institutionen mit dem Recht auf Privatsphäre befasst. Der Kommissar für Menschenrechte des Europarates schreibt in einem Kommentar, die Gesetze müssten die Delikte und Aktivitäten klar und präzise festhalten, welche eine Überwachung rechtfertigten. Eine Überwachung der Kommunikation muss demnach zeitlich strikt begrenzt erfolgen und es muss klar sein, wie lange Daten aufbewahrt werden. Neben dem Kommissar hat das Parlamentarische Komitee über rechtliche Angelegenheiten und Menschenrechte des Europarates ein Dokument mit dem Titel «Nationale Sicherheit und Zugang zu Informationen» veröffentlicht.

Auf EU-Ebene ist ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 8. April 2014 zur EU-Richtlinie für die Vorratsspeicherung von Daten von besonderem Interesse: Demnach verletzt die Vorratsdatenspeicherung die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf Schutz personenbezogener Daten, weil sie sich generell auf sämtliche Personen und elektronischen Kommunikationsmittel erstreckt, weil der Zugang zu den Daten zu wenig genau geregelt ist und weil die Speicherdauer von mindestens sechs Monaten unabhängig vom etwaigen Nutzen der Daten für das verfolgte Ziel gilt. Hinzu kommt, dass die Richtlinie keine Massnahmen zum Schutz vor unberechtigtem Zugang und unberechtigter Nutzung vorsieht und dass keine Speicherung der Daten im Gebiet der EU vorgeschrieben ist. Aus all diesen Gründen hat der Gerichtshof erkannt, dass die Vorratsdatenspeicherung gemäss Richtlinie die Grundrechte unverhältnismässig einschränkt und die Richtlinie deshalb für ungültig erklärt.

Infosperber, 4. Mai 2014

EU-Lex Datenbank

Kommentar des Kommissars für Menschenrechte des Europarates, 24. Okt. 2013

Bericht des Committee on Legal Affairs and Human Rights of the Council of Europe, 3. Sep. 2013
Auch die Zivilgesellschaft formiert sich



Nicht zuletzt hat der NSA-Skandal dazu geführt, dass sich die Zivilgesellschaft weltweit mit verschiedenen Aktionen des Themas angenommen hat. Im Zentrum steht die Forderung an die Adresse von Staaten und Unternehmen, die Privatsphäre jedes Einzelnen im Internet zu respektieren. Interessierte sind aufgerufen den internationalen Initiativen und Kampagnen zu folgen und die Petitionen zu unterzeichnen.

Internationale Kampagne für die Stärkung des Rechts auf Privatsphäre
Weiterführende Informationen

Humanrights.ch, 20. Januar 2014

WoZ, 5. Dezember 2013

Artikel im Jusletter vom 25. November 2013 von Prof. Dr. Rolf H. Weber und Dominic N. Staiger (nur für Abonnenten)

Interview der WoZ mit Juli Zeh, 5. Dezember 2013

Amnesty Maganzin Nr. 77, März 2014 mit verschiedenen Artikel zum Thema Datenüberwachung

Russland schließt Handelsvertrag (Lebensmittel) mit dem Iran


Nachdem sich nun die EU wenig kooperativ und schon gar nicht gesprächsbereit gezeigt hat, macht Russland Nägel mit Köpfen und vereinbart mit dem Iran die Lieferung von Lebensmitteln nach Russland.

In Zukunft wird der Iran Geflügelfleisch und Milchprodukte nach Russland liefern


Ein erneuter Versuch mit der EU über zukünftige (nach den Sanktionen) Lebensmittellieferungen für Russland zu reden, scheiterte. Damit hat Russland jede weitere Verhandlung bzgl. dieses Themas abgebrochen. Das gab den Startschuss für die direkte Verhandlung mit dem Iran.

Im Vorfeld wurden schon mehrere Test durch den Föderalen Dienst für Veterinärwesen und Pflanzenproduktion Russlands im Iran durchgeführt. Nachdem alle abgeschlossen sind und nichts zu beanstanden gab, kann der Iran nun mit der Lieferung nach Russland beginnen.

Im letzten Jahr hat der Iran Lebensmittel im Wert von 1 Milliarde Dollar nach Russland exportiert, die neuen Verhandlungen könnten den Warenexport auf ganze 70 Milliarden Dollar erhöhen.

Geld, welches die EU in Zukunft nicht mehr mit den Lieferungen von Lebensmitteln nach Russland einnehmen wird. Besonders hart wird es die Geflügel- und Milchbauern treffen.

Gesucht: Amis mit Hirn!

Ein Beitrag von Russland.tv

Nachdem eine Umfrage in den USA ergeben hat, dass die Mehrheit der Bevölkerung dort ein noch härteres Vorgehen ihres Landes gegen Russland wünscht, hätte Anna Nikonova beinahe den Glauben an das amerikanische Volk ebenso verloren, wie an die westliche Presse oder Politik.

Doch wo es eine Mehrheit gibt, muss es auch eine Minderheit geben, die statt Hetze auf Hirn steht. Die gibt es doch eigentlich überall, auch in Deutschland. Also machen wir mal einen Film für die.