Samstag, 23. Mai 2015

Sensation: Deutschland erlaubt Zweitfrau !!

Dieses Gerichtsurteil dürfte für die einen den Horror bedeuten, für andere wäre es eine erfreuliche Bereicherung. In Deutschland darf man eine staatlich anerkannte Zweitfrau haben. Deutschland übernimmt islamische Gesetze und die Islamisierung des Landes schreitet unaufhörlich voran.


Das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz hatte 2004 entschieden, dass ein irakischer Flüchtling auf Kosten des deutschen Staates mit zwei "Ehefrauen" legal in Deutschland leben darf.

So heisst es im Text des Oberverwaltungsgerichts: "Ist ein politischer Flüchtling nach dem Recht seines Heimatlandes gültig mit zwei Ehefrauen verheiratet, von denen die erste bereits über eine Aufenthaltsbefugnis verfügt und die zweite aufgrund von Duldungen seit mehreren Jahren an der Lebensgemeinschaft teilhat, so kann die Ausländerbehörde gehalten sein, auch der Zweitfrau (trotz Sozialhilfebezugs) eine Aufenthaltsbefugnis zu erteilen. "

So richtig gearbeitet hat von diesen drei Personen übrigens nie jemand. Alle schöpften viele Jahren aus dem Vollen und bedienten sich aus den Sozialkassen. So kamen schnell monatlich mehrere tausend Euro zusammen von denen es sich gut leben liess und das, ohne dafür eine Hand rühren zu müssen.

Geklagt hatte die Zweitfrau. Der Beklagte, also der deutsche Staat, trägt auch die Kosten des Verfahrens beider Instanzen.



Foto: Symbolbild/Crestock

Erneute Polizeigewalt - Spanien 19.05.2015

EU Spanien - Brutale Räumungsaktion von FRIEDLICHER Sitzblockade baskischer Aktivisten (am 19. Mai, 2015) 


In Vitoria-Gasteiz schlug die Polizei auf mehrere baskische Aktivisten mit Schlagstöcken ein und riss die Aktivisten einzeln heraus, schliff sie wie Kadaver über den Boden. Viele Aktivisten wurden auf diese Weise im wahrsten Sinn des Wortes "fest"-"genommen". Die Gruppe versuchte den zentralen Platz der Stadt friedlich zu besetzen, um die Freilassung mehrerer politischer Aktivisten zu erwirken, die derzeit im Gefängnis festgehalten werden.

Die brutalen Übergriffe der Polizei in den EU-Staaten steigen stetig an. Hier bewahrheiten sich die Prophezeiungen der EU-Gegner, die schon seit langem die schleichend ändernden EU-Gesetze erwähnen. Weiterhin wurden in den letzten Jahren auch schon Sondereinheiten gegründet, die die Befugnisse haben, Aufstände mit Waffengewalt zu beenden. Hierbei wird auch das Erschießen von Demonstranten billigend in Kauf genommen.


Die Europäische "Menschenrechtskonvention" erlaubt das gezielte Töten von Demonstranten. Artikel 2, Absatz 2:


„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, und


a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“



Erläuterungen zu Art. 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention:


„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden […].


Der Krieg gegen Russland



Seit Monaten können wir beobachten wie westliche Medien und Politiker bei jeder Gelegenheit versuchen Russland und Putin die Schuld für alles was in der Ukraine schief läuft zu geben! Russland ist Schuld das es Krieg gibt! Russland ist Schuld das sich die Ost-Ukraine gegen die Faschisten in Kiew wehrt! Russland ist Schuld das MH17 abgeschossen wurde! Doch was sagt eigentlich Russland zu diesen ganzen Vorwürfen für die es keinen einzigen öffentlichen Beweis gibt?