AZ „5 L 473/15.NW ( Beschluss mit Link zum Selbststudium )
Eine Klägerin aus Kaiserslautern gewann vor dem Verwaltungsgericht Neustadt gegen GEZ & "GEZ Ankläger Oberbürgermeister Dr. Klaus Weichel"
Der Beschluss ( KEIN Urteil ) ist ein Nadelstich für die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und bekräftet das rechtswidrige Geschäftsgebaren des „Beitragsservices“ .
Das Gericht rügte die rechtswidrigen Geschäftsgebaren des Beitragsservices und der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten scharf.