Dienstag, 21. Juli 2015

Illoyale junge Amerikaner in Internierungslager




Ein ehemaliger General der VSA, fordert die Unterbringung von jungen unzufriedenen Amerikanern in Internierungslagern.



Wesley Clark, ein pensionierter General der Armee der Vereinigten Staaten, hat auf MSNBC erklärt, dass junge Amerikaner die arbeitslos sind, Single, unzufrieden mit der amerikanischen Regierung oder vielleicht von ihrer Freundin verlassen wurden, in Internierungslagern/Umerziehungslagern untergebracht werden sollten.

Der General im Ruhestand und ehemalige Präsidentschaftskandidat der Demokraten Wesley Clark fordert, dass Internierungslager wie im Zweiten Weltkrieg wiederbelebt werden sollten für "illoyale Amerikaner", so der General in einem Interview mit MSNBC. Zum Vorfall in Chatanooga, Tennessee, befragt sagte Clark "wenn während des Zweiten Weltkriegs jemand auf Kosten der Vereinigten Staaten Nazi-Deutschland unterstützte, haben wir nicht gesagt dass dies Redefreiheit sei, wir haben ihn in ein Lager gesteckt, wo er Kriegsgefangener war."

Er sprach sich für eine Wiederbelebung der Internierungslager aus, um den muslimischen Extremismus zu bekämpfen: "Wenn diese Menschen radikalisiert sind und sie nicht die VSA unterstützen dann sind gegenüber den Vereinigten Staaten illoyal. Es ist zwar ihr Recht, aber es ist unser Recht und die Pflicht sie aus der normalen Gemeinschaft für die Dauer des Konflikts herauszutrennen."

"Wir müssen die Menschen die am ehesten radikalisiert werden identifizieren. Wir müssen sie von Beginn an herausschneiden", sagte Clark. Er fügte hinzu, dass "nicht nur die VSA, sondern auch unsere verbündeten Nationen wie Grossbritannien, Deutschland und Frankreich müssen für die Zukunft ähnliche Verfahren nach ihrem nationalen Recht entwickeln."



Quelle: Schweiz Magazin

Bundesverfassungsgericht kippt das Betreuungsgeld



Die Verfassungsrichter erklärten, für das Betreuungsgeld verfüge der Bund nicht über die notwendigen Kompetenzen. Die Länder müssen entscheiden, ob sie die umstrittene Leistung weiter zahlen wollen.





Das Bundesverfassungsgericht hat das Betreuungsgeld für die heimische Erziehung von Kleinkindern gekippt. Der Bund hatte nicht die Kompetenz, das im Sommer 2013 auf Druck der CSU eingeführte Gesetz zu erlassen, wie das Bundesverfassungsgericht in einem am Dienstag in Karlsruhe verkündeten Urteil entschied.

Die Richter gaben damit dem klagenden Land Hamburg recht, das beanstandet hatte, die Länder und nicht der Bund seien für eine solche Prämie zuständig. Die Regelung sei deshalb verfassungswidrig und nichtig.

Die Bundesregierung hatte bereits nach der ersten mündlichen Verhandlung fest damit gerechnet, dass Karlsruhe das Betreuungsgeld kippen würde. Grund ist die fehlende Gesetzgebungskompetenz des Bundes in dieser Frage. Der Bund ist zwar grundgesetzlich dazu verpflichtet, im Rahmen der öffentlichen Fürsorge für einheitliche Wirtschafts- und Lebensverhältnisse in Deutschland zu sorgen. Ob das Betreuungsgeld darunter fällt, war jedoch stets umstritten.


Betreuungsgeld ist Prämie ohne Arbeitsmarktbezug



Nach der Rechtsauffassung der Kläger, die nunmehr bestätigt wurde, fallen in die Gesetzgebungskompetenz des Bundes nur solche Maßnahmen, die einen klaren Arbeitsmarktbezug haben, also der Vereinbarkeit von Beruf und Familie dienen wie etwa der Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz und der Ausbau der Betreuungsinfrastruktur.

Das Betreuungsgeld hingegen ist vom Charakter her eher eine Prämie für die Nichtinanspruchnahme einer staatlichen Subvention. Weder muss eine Familie vorweisen, dass sie keinen Kita-Platz bekommen hat, noch soll das Betreuungsgeld auslaufen, wenn es im Westen genauso viele Kita-Plätze gibt wie im Osten.

Der Sozialsenator der Stadt Hamburg, Detlef Scheele (SPD), hatte der Bundesregierung vorgeworfen, die Bemühungen des Landes zu konterkarieren, möglichst vielen Kindern frühkindliche Bildung zukommen zu lassen. "Wir werben mit dem Besuch einer Kindertagesstätte, und die Bundesregierung wirbt mit dem Betreuungsgeld dafür, gerade dies nicht zu tun."

Das Geld sei eine "Belohnung, Kinder fernzuhalten". Zudem führte Hamburg einen Verstoß gegen die grundgesetzlich geforderte Gleichbehandlung ins Feld. Durch die Zahlung der Prämie verhalte der Staat sich nicht neutral, sondern prämiere ein Erziehungsmodell, das Frauen gravierend benachteilige. Tatsächlich wird das Betreuungsgeld zu über 94 Prozent von Frauen in Anspruch genommen.


Schwesig verteidigte die Leistung wider Willen



Die Verhandlung galt unter anderem deshalb als politisch brisant, weil das Bundesfamilienministerium das Betreuungsgeld in Karlsruhe verteidigen musste – obwohl Familienministerin Manuela Schwesig (SPD) eine erklärte Gegnerin der Leistung ist.

Als Vertreter des Ministeriums schickte sie zudem ausgerechnet ihren Staatssekretär Ralf Kleindiek (SPD) nach Karlsruhe. Er hatte die Klage in seiner Zeit als Justizstaatsrat in Hamburg eigenhändig mit ausgearbeitet – und musste die umstrittene Leistung jetzt verteidigen.

Mit dem Urteil aus Karlsruhe ist das Betreuungsgeldgesetz nunmehr nichtig. Diskutiert wurden aber bereits im Vorfeld Übergangsregelungen, um den Vertrauensschutz für die Familien zu gewährleisten, die das Betreuungsgeld aktuell beziehen oder bereits beantragt haben. Hier muss es jetzt rasch zu praktikablen Lösungen kommen.


Durch die Entscheidung werden 900 Millionen frei



Strittiger dürfte die Frage sein, was jetzt mit dem Etat von 900 Millionen Euro wird, der mit der Entscheidung frei wird. Das Familienministerium möchte das Geld in den weiteren Ausbau der Kita-Betreuung stecken. Dieser Meinung ist nach einer Umfrage für die Heinrich-Böll-Stiftung auch eine Mehrheit von 54 Prozent der Bundesbürger.

"Das Betreuungsgeld ist Vergangenheit – nun muss in die Zukunft investiert werden", sagte die stellvertretende SPD-Fraktionschefin Carola Reimann. "Wir wollen jetzt den Kita-Ausbau weiter vorantreiben und eine noch bessere Betreuung und frühe Förderung für unsere Kinder durch kleinere Gruppengrößen, gute Ernährung und viel Bewegung." Durch flexible Öffnungszeiten der Kitas solle zudem eine bessere Vereinbarkeit von Familie und Beruf erreicht werden.


Bayern will in Eigenregie weiter zahlen



Bayern, das schon vor der Urteilsverkündung angekündigt hatte, das Betreuungsgeld auch in Eigenregie fortzusetzen, fordert hingegen, der Bund müsse die für die Leitung eingeplanten finanziellen Mittel nun direkt an die Länder weitergeben.

Er wolle persönlich in Berlin um das frei werdende Geld kämpfen, kündigte Ministerpräsident Horst Seehofer (CSU) an. "Das Urteil hat mich überrascht. Es war immer die Tradition des BVG, auf die Familien mit Kindern zu schauen", sagte Seehofer bei einer eigens einberufenen Pressekonferenz. "Es ist schade, aber für die Familien in Bayern kein Nachteil. Wir werden das Betreuungsgeld, so schnell es geht, einführen, und wir erwarten, dass der Bund das Geld dazu zur Verfügung stellt. Diese Gespräche werde ich selber führen."

Nach einem Bericht der "Süddeutschen Zeitung" soll die Bayerische Staatsregierung zudem bereits rund 100 Millionen Euro eingeplant haben, um die Auszahlung notfalls nahtlos fortführen zu können. Unabhängig davon zahlt Bayern jungen Eltern ein einkommensabhängiges Landeserziehungsgeld.

Die baden-württembergische Familienministerin Katrin Altpeter (SPD) sieht sich durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Betreuungsgeld in ihrer ablehnenden Haltung bestätigt. "Das Urteil ist eine späte Genugtuung für alle, die das Betreuungsgeld von Anfang an aus rechtlichen Gründen und aus grundsätzlichen familien- und bildungspolitischen Erwägungen abgelehnt haben", sagte Altpeter.

Baden-Württemberg habe schon im November 2011 als erstes Bundesland eine Bundesratsinitiative gegen das Betreuungsgeld eingebracht und dabei neben den familienpolitischen Argumenten auch ausdrücklich Zweifel an der Gesetzgebungskompetenz des Bundes vorgetragen. Die Bundesratsinitiative sei damals am Widerstand der konservativen Länder gescheitert, so die Ministerin.



Quelle: Die Welt

Edward Snowden soll öffentlich gehängt werden




Die Vereinigten Staaten sollten Edward Snowden öffentlich hängen, falls und wenn er in die Hände der Regierung fällt, laut einem ehemaligen Top-Republikaner im Geheimdienstausschuss des Senats.


"Wir müssen ihn auf dem "Courthouse Square" hängen, sobald er in unsere Hände fällt", sagte der ehemalige Senator Saxby Chambliss bei einem Auftritt an der Universität von Georgia. "Ich hoffe, dass niemand von euch Sympathie für ihn hat", sagte er an die Studenten des "Terry College of Business" gewandt.

Amerikanische Bundesbeamte sagen, dass die Snowden Enthüllungen über den Umfang der Spionage der National Security Agency (NSA), das Leben vieler Amerikaner gefährden würde und ausländischen Extremisten geholfen haben soll nicht entdeckt zu werden.

Chambliss machte seine Bemerkungen während einer Diskussion über den grossen Diebstahl von 21, 5 Millionen Daten. Die gestohlenen Informationen dienen als wahre Goldgrube für die Hacker, so Regierungsbeamte. Die Daten enthalten Informationen über das Privatleben und die Finanzlage von Regierungsmitarbeitern, ihre Familie, Freunde, Nachbarn und Auslandskontakt

"Genau wie bei Snowden, werden wir amerikanische Leben als Folge dieses Diebstahls verlieren", sagte Chambliss. Die Vereinigten Staaten verdächtigen in dem Fall chinesische Hacker.

Skating Grandpa - Video (spanish)


Mal etwas lustiges zur Abwechslung!


Wir haben einen der besten Skater der Welt, Danny Leon kontaktiert und wir haben ihn wie ein 80 Jahre alten Opa umgestyled. Wir haben ihn in einen Park geschickt wo die jungen Skater immer fahren. Alle glauben an ein Wunder als sie diesen Großvater beim Skaten beobachten. Die Gesichter der Jugendlichen ist unbezahlbar.


EU-Standard-Chip EPS ersetzt Personalausweis





Ein erschreckender Bericht der neuen Weltpresse:


Was für Hunde und Katzen schon seit Jahren weltweit Standard ist, wird ab 1. Januar 2016 auch für die Bürger der Europäischen Union schrittweise eingeführt. Ganz neu ist diese Idee nicht, wird aber mit dem Vorhaben in der Europäischen Union jetzt zum ersten Mal in großem Stil in einer Staatengemeinschaft eingeführt.

Vor wenigen Tagen haben sich die Mitglieder der Europäischen Union nach langen Geheimverhandlungen auf die Eckdaten für den Europäischen Personal-Standardchip (kurz: EPS) geeinigt. In den letzten Monaten hatten die Veröffentlichungen des amerikanischen Sicherheitsexperten Edward Snowden über den amerikanischen Geheimdienst NSA für Aufregung gesorgt. Aus Angst, dass durch diese Veröffentlichungen Details über die schon lange vereinbarte enge Zusammenarbeit der EU mit den USA über den EPS bekannt werden könnten, hatten die europäischen Regierungen einen Stopp der Vorbereitungen zum EPS beschlossen.
Wie durch eine Indiskretion jetzt bekannt wurde, hat die EU mit Snowden ein Schweigeabkommen schließen können, damit keine Details über die Zusammenarbeit zwischen den USA und der EU im Zusammenhang mit dem EPS-Chip veröffentlicht werden. Nach unbestätigten Meldungen soll Snowden hierfür eine einmalige Zahlung von 12,35 Mio. Euro erhalten haben.

EUROPÄISCHER STANDARDCHIP HAT NUR VORTEILE!?


Gegenüber den bisher bekannten Hunde-Chips sind die Möglichkeiten, die in Verbindung mit dem EPS geschaffen werden, um ein Vielfaches größer. In einer bisher noch nicht veröffentlichten Pressemitteilung der EU-Chip-Kommission heißt es: >>EPS werde für alle Bürger außergewöhnliche Vorteile bieten. So könne der Personalausweis abgeschafft und bei Unfällen die Identität der Personen sofort festgestellt werden.

Ein besonderer Vorteil des EU-einheitlichen EPS-Chips sei die extrem schnelle Identifikation von Personen mit Hilfe elektronischer Mini-Detektoren (EMD), die ein Auslesen aller relevanten Daten innerhalb von nur 50 Millisekunden ermöglichen. Durch die 16-stellige europäische PIN (Personen-Identifizierung-Nummer) könne man für einen Zeitraum von mehr als 100 Jahren jedem europäischen Bürger eine eigene Nummer zuordnen, die auch über den Tod hinaus Gültigkeit haben werde.

Mittelfristig werden auch Scheckkarten und Kreditkarten überflüssig, da sich jeder EU-Bürger durch den in seinem Arm implementierten Chip in jedem Geschäft eindeutig ausweisen kann. Hierzu wird man seinen Arm nur über einen aufgerüsteten Barcodeleser führen, der dazu mit einem Mini-Detektoren-Zusatzmodul aufgerüstet wird.

Die mobilen europaweit einheitlichen Handy-Detektoren EHD verfügen zudem über Kommunikationsmöglichkeiten, die mit einem Smartphone vergleichbar sind. Dadurch ist an jedem Ort der EU der Zugriff auf die staatlichen Rechnernetzwerke aller EU-Staaten möglich.

MEDIZINER UND DATENSCHÜTZER HABEN KEINE BEDENKEN


Die EU-Chip-Kommission weist ferner darauf hin, dass Nachteile mit der sog. Chiplementierung bisher weder bekannt, noch für die Zukunft zu erwarten seien. Es gebe auch keinerlei medizinische Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei Säuglingen bereits kurz nach dessen Geburt. Dafür sprechen auch die Erfahrungen, die man seit August 2011 mit der Einpflanzung eines ähnlichen Chips bei weit mehr als einer Million Katzen und Hunden gemacht habe.

Bei keiner der Katzen oder Hunde, denen ein solcher Chip in der Vergangenheit implementiert worden ist, sei eine Erkrankung festgestellt worden, die auf den Chip zurückzuführen wäre. Wenn man bedenkt, dass ein Hundejahr wie sieben Menschenjahre zählt und viele Hunde mit Chip mittlerweile 14 und 15 Jahre alt werden ziehen die Wissenschaftler daraus den Rückschluss, dass auch bei Menschen bis ins hohe Alter keinerlei medizinische Komplikationen zu erwarten sind.
Aufgrund der vorliegenden Erkenntnissen haben mehrere führende Medizin-Professoren in einem Gutachten für die europäische Kommission eine Unbedenklichkeitsbescheinigung für den EPS ausgestellt. Die Gesundheitsminister der führenden europäischen Staaten – darunter auch Deutschland – haben deshalb ihre Zustimmung zur Einführung des Chips gegeben.

Auch die Datenschützer, die in vielen europäischen Staaten unmittelbar dem Innenministerium unterstellt sind, haben keinerlei Bedenken gegen die Einpflanzung des EPS bei allen Bürgern. Weitere Verletzungen des Datenschutzes seien ohnehin nicht mehr zu erwarten, da die amerikanischen Sicherheitsbehörden einschließlich der NSA schon alle wesentlichen Daten der EU-Bürger bereits in den letzten Jahren gesammelt und gespeichert hätten.

Die Zusammenarbeit zwischen der EU und den USA bei der Einführung des EPS schaffe einzigartige Möglichkeiten zu einem Datenabgleich zwischen den befreundeten Machtblöcken. Damit könne die Sicherheit aller Bürger gegenüber denkbaren Gefahren wesentlich erhöht werden. So ließen sich in Zukunft jederzeit und an jedem Ort Terroristen aus Nicht-EU-Staaten sofort orten, da diese keinen EPS besäßen.

AB 1. JANUAR 2016 EPS FÜR ALLE SÄUGLINGE UNMITTELBAR NACH DER GEBURT


Die ursprünglich für den 1. Januar 2015 geplante Einführung des Europäischen Personal-Standardchips wird sich allerdings um ein Jahr verzögern. Denn um den EPS-Chip flächendeckend und für alle EU-Bürger verbindlich einführen zu können, müssen zunächst noch die gesetzlichen Grundlagen in allen EU-Staaten geschaffen werden.

Die geringsten Widerstände in der Bevölkerung sind bei Säuglingen zu erwarten und bei Ausländern, die eine Einbürgerung in die Bundesrepublik wünschen. Eine entsprechende Gesetzesvorlage ist in Deutschland von der Großen Koalition bereits erarbeitet worden und soll dem Parlament noch vor der Sommerpause zur endgültigen Abstimmung vorgelegt werden. Damit wird bei Säuglingen mit der gesetzlich vorgeschriebenen Implementierung am 1. Januar 2016 begonnen werden. Auch für Ausländer, die die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben wollen, wird die Implementierung zum gleichen Zeitpunkt eingeführt.

Für alle übrigen EU-Bürger ist eine fünfjährigen Übergangszeit vorgesehen. Grundsätzlich soll aber innerhalb dieses Zeitraums bei allen medizinischen Eingriffen, die eine Vollnarkose erfordern, der Chip implementiert werden. Patienten werden deshalb ab dem 1. Januar 2016 vor der Operation eine entsprechende schriftliche Zustimmung abgeben müssen. Lehnen sie diese ab, wird die Operation nur noch bei lebensgefährlichen Erkrankungen möglich sein.

Anträge auf die Ausstellung eines neuen Personalausweises werden bereits am 1. Januar 2018 nicht mehr möglich sein, so dass EU-Bürger, dem EU-Chip notgedrungen werden zustimmen müssen, weil sie sich sonst nicht mehr ausweisen könnten.

Möglicherweise wird es in einigen Ländern zu Klagen von EU-Bürgern oder Interessenverbänden gegen den EPS-Chip kommen. Einer unbestätigten Meldung zufolge soll der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gegenüber der EU-Chip-Kommission aber bereits deutlich gemacht haben, dass man die gesetzlich vorgeschriebene Implementierung des EPS-Chips keinesfalls als Verletzung der Menschenrechte ansehen werde. Entsprechende Klagen dürften deshalb keine Erfolgsaussichten haben.

Russland öffnet die Archive - Die Geschichte des 2. Weltkriegs muss neu geschrieben werden




Von Anja Zwetkowa


Ich reagiere im Namen von freien Journalisten in Russland auf Anfragen aus Frankreich und Deutschland, die in den letzten Wochen in verschiedenen russischen Medien und Internetportalen eingegangen sind: „Warum öffnet Russland nicht die Archive und bringt die Lügen über den 2. Weltkrieg zum Einsturz?“

Wählen ist ein Gewaltverbrechen!


Wählen zu gehen ist das übelste Gewaltverbrechen, das ein Mensch in seinem Leben begehen kann


Den meisten Menschen, die das Wählen als ihre Bürgerpflicht ansehen, ist das nicht bewusst. Regierungen sind Organisationen, die ihre Legitimation durch die Zustimmung der Regierten bekommen. Den Anschein, dass ihre Handlungen legitim seien, erzeugen Regierungen, indem sie behaupten, durch die Wahlen im „Namen des Volkes“ zu handeln. Zumindest wird einem das schon in der Kindheit so eingetrichtert.

Dass der Staat seine Macht von der Zustimmung der Menschen erhält, klingt zwar auf den ersten Blick romantisch. Aber die wenigsten Wähler wissen, dass die staatliche Macht nur einem einzigen Zweck dient: der Ausübung von Gewalt. Für friedliches Handeln benötigt man schließlich weder eine Legitimation noch eine staatliche Macht.

Unter den Gelehrten ist das kein Geheimnis. So definiert zum Beispiel Max Weber den Staat zusammengefasst als eine Einrichtung des Menschen, die das Monopol auf die legitime Anwendung physischer Gewalt in einem bestimmten abgegrenzten Gebiet beansprucht. … Der Staat wird als die einzige Quelle des „Rechts“ auf Gewaltanwendung betrachtet.

Der Wähler legitimiert die Ausübung staatlicher Macht durch seine Stimmabgabe. Er steht deshalb eng mit der staatlichen Gewaltanwendung in Verbindung. Im Umkehrschluss senkt jeder Nichtwähler die Legitimation staatlicher Gewaltanwendung. Derjenige, der bewusst nicht wählt, sagt also indirekt durch das Nichtwählen, dass er nichts mit staatlicher Gewaltanwendung zu tun haben will.