Montag, 18. Mai 2015

Die grüne Pest hat wieder einmal zugeschlagen!



BERLIN. Die Grünen im Berliner Bezirk Mitte haben gefordert, Asylbewerber in Alten- und Pflegeheimen unterzubringen. Laut einem Antrag für die Bezirksverordnetenversammlung am Donnerstag soll geprüft werden, ob in den stationären Pflegeeinrichtungen des Bezirks Platz „zur Unterbringung von Flüchtlingen“ vorhanden sei und wie dieser genutzt werden könne.

Begründet wird der Vorstoß damit, dass viele Pflegeeinrichtungen „erhebliche Raumkapazitäten“ aufwiesen. Zwar sei unstrittig, dass für die Umsetzung des Vorhabens zahlreiche Voraussetzungen auf beiden Seiten – sowohl bei den Pflegeheimen als auch den Asylbewerbern – erfüllt sein müssten, im Idealfall seien aber durchaus „Synergien“ vorstellbar.

Von diesen könnten nicht nur die Betreiber, sondern auch Flüchtlinge und die dort wohnenden Senioren profitieren, heißt es in dem Antrag. Zum Beispiel „durch die Auflockerung des oft eher eintönigen Alltags“.

So langsam aber sicher wird es Zeit, dieser grünen Pest den Gar aus zu machen! Ich bin der Meinung, dass die Anträge, Überlegungen und Zielsetzungen dieser Partei, den soziologischen und wirtschaftlichen Interessen des deutschen Volkes absolut zu wieder laufen.

Sie setzen alles daran unsere Werte, unsere Kultur und unsere Wirtschaft zu zersetzen!

Hier der Antrag:


Bündnis 90 / Die Grünen 
Fraktion in der Bezirksverordnetenversammlung Mitte von Berlin 

11. Mai 2015 



90 18 - 2 45 92 / Bö. 
Drucksachen für die 40. Sitzung der BVV am 21.05.2015 
Antrag 6 



Unterausgelastete Pflegeeinrichtungen für Flüchtlingsunterbringung nutzen 



Das Bezirksamt wird ersucht, in Kooperation mit den im Bezirk vorhandenen stationären Pflegeeinrichtungen zu prüfen, ob und wie dortige Raumkapazitäten zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Dabei sind gemeinsam mit den Einrichtungsbetreibern nicht nur die finanziellen, sondern auch die gesundheitlichen und psycho-sozialen Voraussetzungen für eine etwaige Unterbringung detailliert zu definieren und ihre Umsetzbarkeit abzuprüfen. Begründung: Viele der 21 stationären Pflegeeinrichtungen im Bezirk weisen erhebliche Raumkapazitäten auf. Es ist daher zu prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen diese zur Unterbringung von Flüchtlingen genutzt werden können. Es ist unstrittig, dass für eine solche Unterbringung viele Voraussetzungen bei der Einrichtung, aber auch bei den unterzubringenden Flüchtlingen gegeben sein müssen. Im Idealfall sind aber durchaus Synergien vorstellbar, von denen nicht nur die Betreiber, sondern auch Flüchtlinge und dort wohnende Senioren – z.B. durch die Auflockerung des oft eher eintönigen Alltags - profitieren können. 



Briest, Urbatsch, Stein

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