Samstag, 23. Mai 2015

Erneute Polizeigewalt - Spanien 19.05.2015

EU Spanien - Brutale Räumungsaktion von FRIEDLICHER Sitzblockade baskischer Aktivisten (am 19. Mai, 2015) 


In Vitoria-Gasteiz schlug die Polizei auf mehrere baskische Aktivisten mit Schlagstöcken ein und riss die Aktivisten einzeln heraus, schliff sie wie Kadaver über den Boden. Viele Aktivisten wurden auf diese Weise im wahrsten Sinn des Wortes "fest"-"genommen". Die Gruppe versuchte den zentralen Platz der Stadt friedlich zu besetzen, um die Freilassung mehrerer politischer Aktivisten zu erwirken, die derzeit im Gefängnis festgehalten werden.

Die brutalen Übergriffe der Polizei in den EU-Staaten steigen stetig an. Hier bewahrheiten sich die Prophezeiungen der EU-Gegner, die schon seit langem die schleichend ändernden EU-Gesetze erwähnen. Weiterhin wurden in den letzten Jahren auch schon Sondereinheiten gegründet, die die Befugnisse haben, Aufstände mit Waffengewalt zu beenden. Hierbei wird auch das Erschießen von Demonstranten billigend in Kauf genommen.


Die Europäische "Menschenrechtskonvention" erlaubt das gezielte Töten von Demonstranten. Artikel 2, Absatz 2:


„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, und


a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;

b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der Flucht zu hindern;

c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“



Erläuterungen zu Art. 2 des Protokolls Nr. 6 zur Europäischen Menschenrechtskonvention:


„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden; diese Strafe darf nur in den Fällen, die im Recht vorgesehen sind, und in Übereinstimmung mit dessen Bestimmungen angewendet werden […].


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