Mittwoch, 30. Dezember 2015

Pekings neues Antiterrorismusgesetz bricht ein Tabu

foto: epa/young

Der nach Ansicht Pekings auch in China steigenden Terrorgefahr will die Regierung mit einem neuen Gesetz entgegentreten.



JOHNNY ERLING AUS PEKING 





Chinas Militär darf nun auch außerhalb der Landesgrenzen Jagd auf Terroristen machen 

Chinas Armee beschränkt sich nicht mehr auf das Inland. Erstmals dürfen reguläre Truppen, Einheiten der bewaffneten Polizei und Sonderkommandos auf legaler Grundlage auch außerhalb der Grenzen der Volksrepublik und ohne Mandat der Vereinten Nationen Terroristen bekämpfen. 

Bisher hatten sich chinesische Soldaten und Polizisten nur unter UN-Oberkommando an Auslandseinsätzen wie Blauhelm-Missionen beteiligt. Nun dürfen sie mit Einverständnis des betroffenen Landes und nach Genehmigung des Pekinger Staatsrats und im Fall der Armee auch der Zentralen Militärkommission selbst bewaffnete Auslandsaktionen durchführen. 


Das regelt Paragraf 71 unter den 97 Paragrafen eines neuen Gesetzes, das soeben in Chinas Parlament verabschiedet wurde. Der vollständige Text wurde erst Montag früh, den 28. Dezember 2015 veröffentlicht.


Ab 1. Jannuar 2016 in Kraft 

Doch Peking hat es eilig. Das neue Gesetz, das seit vier Jahren debattiert wird, tritt schon am 1. Jänner 2016 in Kraft. Es ist auch innerhalb Chinas umstritten, weil es die Bekämpfung des Terrorismus zu einer Querschnittsaufgabe macht und sie einer neu geschaffenen mächtigen Zentralgruppe unterstellt, der alle Ministerien zuarbeiten müssen. 

Die neue Stelle hat übergreifende Funktionen im Rechtswesen Chinas und kann zahlreiche Bürgerrechte, darunter auch die Freiheit der Medien, im Zuge der Bekämpfung des Terrorismus einschränken. China definiert den Terrorismus nur vage. Darunter fielen alle Vorgehensweisen oder Handlungen, die mit Mitteln der Gewalt, Sabotage oder Drohungen soziale Panik erzeugen können, die öffentliche Sicherheit unterminieren, persönliche oder Eigentumsrechte verletzten, Staatsorgane oder internationale Organisationen attackieren und dabei politische, ideologische oder radikal religiöse Zielsetzungen verfolgten. 

Das Gesetz dagegen regelt minutiös Verfolgungen, Bestrafungen mit hohen Summen und droht auch allen Haft an, die einzeln oder institutionell Terrorismus propagieren, ihn unterstützen, Gerüchte verbreiten. Es gibt der Polizei die Sondererlaubnis, im Notfall Angreifer mit Schusswaffen zu stoppen.


Islamistisch motivierte Taten 

Das Gesetz kommt nicht zufällig jetzt: Terrortaten sorgen weltweit und auch in China für Schlagzeilen. Vor allem berichten Chinas offizielle Medien immer häufiger von angeblich islamistisch motivierten Terroranschlägen auch in China, vor allem auf öffentlichen Plätzen oder Polizeistationen in der ethnischen Unruheprovinz Xinjiang in Nordwestchina.

Die Täter gehörten fast ausschließlich der muslimischen Minderheit der Uiguren an und kämpften für die Unabhängigkeit der Provinz. Im März 2014 richteten mit Macheten bewaffnete Uiguren ein Gemetzel am Bahnhof von Kunming an, bei dem sie 29 Menschen ermordeten.


foto: reuters / kim kyung-hoon
Die französische Journalistin Ursula Gauthier muss China mit 31. Dezember verlassen.

Paragraf 15 

Am Gesetz scharf umstritten ist aber auch der Paragraf 15. Er erlaubt den Behörden für ihre Fahndung gegen Terroristen auch Auslandsfirmen zu verpflichten, ihnen die kryptografischen Schlüssel zum Schutz ihrer Softwareprogramme auszuhändigen. Dies würde Chinas Ämtern die Hintertüren zu den Geheimnissen von Technologien und Innovationen öffnen. Unternehmer, westliche Botschafter und die Vertreter der Handelskammern gingen auf die Barrikaden. 

Selbst US-Präsident Barack Obama sprach vergangenen März Staatspräsident Xi Jinping direkt darauf an – und auf die befürchtete generelle Beschränkung der bürgerlichen Freiheiten. Peking ignorierte solche Warnungen und tat sie als "doppelten Standard" des Westens in der Terrorismusbekämpfung ab.


Weitreichende Befugnisse 

Im neuen Gesetz steht außerdem unter Paragraf 18 unverändert die Pflicht für alle innerhalb Chinas und auch für die ausländischen "Telekombetreiber und Internet-Dienstleister", den Behörden bei ihren Ermittlungen zu assistieren und ihre Verschlüsselungen offenzulegen. 

Li Shouwei vom Rechtsausschuss des Volkskongresses versicherte, dass das Gesetz weder "Hintertüren einbaue, um an das geistige Eigentum von Auslandsunternehmen zu kommen, noch die Redefreiheit der Bürger oder in ihrer Religionsausübung beschränken würde". Schon bevor das Gesetz verabschiedet war, gab es erste Betroffene. Dazu gehört die französische Korrespondentin Ursula Gauthier vom Magazin "L'Obs". Chinas Außenministerium weigert sich, ihren Jahres-Presseausweis zu verlängern, an den die Aufenthaltsgenehmigung geknüpft ist. 

De facto wird sie ausgewiesen und muss China zum 31. Dezember verlassen, weil sie sich weigert, öffentlich Abbitte für ihre Berichterstattung zu leisten. Gauthier hatte Chinas Haltung zum Terrorismus und seine staatliche Bekämpfung in Xinjiang kritisch hinterfragt. Sie hätte damit die "Grenze überschritten", weil sie angeblich Sympathien und Unterstützung für die Terroristen in China gezeigt habe. Solche Unterstellungen haben empörte Proteste in Frankreich und von Menschenrechtsorganisationen ausgelöst. 


(Johnny Erling aus Peking, 29.12.2015)

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