Laut Augenzeugen hat die Türkei den Durchgang durch den Bosporus von mehreren Dutzend russischen Schiffen gesperrt. Die Schiffe sollen stundenlang wahrscheinlich auf die Erlaubnis von der Türkei warten.
Zuvor berichteten türkische Medien, dass zwei türkische U-Boote – „Dolunay“ und „Burakreis“ in der Nähe des Raketenkreuzers „Moskwa“ sind und ihm begleiten.
Laut Angaben des AIS-Schiffserkennungssystems durchqueren derzeit lediglich türkische Schiffe die Meerenge und sowohl an der Einfahrt aus dem Schwarzen Meer, als auch an der Ausfahrt zum Mittelmeer, den Dardanellen, stauen sich russische Schiffe.
Darüber hinaus ist der russische Schiffsverkehr auf dem Schwarzen Meer aus Richtung Noworossijsk und Sewastopol in Richtung Bosporus zum Erliegen gekommen. Dies bestätigt indirekt eine CNN- Meldung, die Türkei habe möglicherweise russischen Schiffen die Durchfahrt durch den Bosporus und die Dardanellen verweigert.
Der Vertrag von Montreux aus dem Jahr 1936 regelt völkerrechtlich den internationalen Schiffsverkehr durch diese Wasserstraßen. Die Vereinbarung verleiht der Türkei die Kontrolle über den Bosporus und die Dardanellen. Sie garantiert in Friedenszeiten die ungehinderte Passage ziviler Schiffe und regelt die Durchfahrt von Kriegsschiffen.
Der Vertrag schränkt die Durchfahrt von Kriegsschiffen aus Ländern ein, die nicht zu den Anrainerstaaten des Schwarzen Meeres gehören.
Zahlreiche Regelungen des Abkommens sind seit vielen Jahren umstritten. Dies gilt insbesondere für die Artikel, die den militärischen Zugang der ehemaligen Sowjetunion zum Mittelmeer betreffen.
Das Abkommen, das am 20. Juli 1936 im namensgebenden Montreux Palace in der Schweiz unterzeichnet wurde, erlaubt der Türkei die Remilitarisierung der Wasserstraße. Es trat am 9.November 1936 in Kraft und wurde am 11. Dezember des gleichen Jahres in die Vertragssammlung des Völkerbundes aufgenommen und veröffentlicht. Mit einigen Ergänzungen ist der Vertrag bis heute gültig.
Das Vertragswerk besteht insgesamt aus 29 Artikeln, vier Anhängen und einem Protokoll. Die Artikel 2-7 regeln die Durchfahrt von Handelsschiffen, die Artikel 8-22 befassen sich mit der Durchfahrt von Kriegsschiffen. Das zentrale Prinzip der freien und ungehinderten Durchfahrt wird in den beiden ersten Artikeln festgehalten.
Dort heißt es in Artikel 1: »Die Hohen Vertragsparteien erkennen an und bekräftigen das Prinzip der freien Durchfahrt und des freien Schiffsverkehrs auf dem Wasser durch die Meerengen.« Und Artikel 2 legt fest, dass »[I]n Friedenszeiten Handelsschiffen bei Tag und bei Nacht, unter jeder Flagge und mit jeder Art von Ladung freie und ungehinderte Durchfahrt durch die Straßen gestattet sein soll«.
Die sogenannte Internationale Meerengen-Kommission, die seit 1920 die Kontrolle innehatte, wurde aufgelöst und der Türkei die volle militärische Kontrolle über die Meeresengen zugestanden. An den Dardanellen konnte die Türkei auch wieder Befestigungen errichten. Die Türkei wurde ermächtigt, die Meeresengen in Kriegszeiten oder im Falle einer aggressiven Bedrohung für alle ausländischen Kriegsschiffe zu schließen. Darüber hinaus konnte die Türkei Handelsschiffen, die unter der Flagge von Ländern fuhren, die mit der Türkei im Krieg standen, die Durchfahrt verweigern.
Die Türkei hat von dieser Vollmacht noch keinen Gebrauch gemacht und bisher auch noch nicht öffentlich erklärt, ob sie russischen Kriegsschiffen die Durchfahrt verweigert, weil die Türkei »voneiner Aggression« bedroht sei, oder ob die Türkei sich im »Kriegszustand« sieht. In der vergangenen Woche hatte die Türkei ein russisches Militärflugzeug über Syrien abgeschossen. Und dieser Zwischenfall hatte zu starken Spannungen zwischen den beiden Nationen geführt.
Diese jüngste Entwicklung – die Verweigerung der Durchfahrt für russische Kriegsschiffe – kann nur als massiv und erschreckend gefährlich gewertet werden. Russland die Durchfahrt zu versperren und damit die russische Schwarzmeerflotte daran zu hindern, in die Weltmeere auszulaufen oder ihren Heimathafen anzusteuern, wird von Moskau mit Sicherheit nicht hingenommen werden.
Am vergangenen Sonntag hat der russische Präsident Wladimir Putin die Verlegung von 150 000 russischen Soldaten und entsprechender militärischer Ausrüstung nach Syrien angeordnet. Zugleich hatte er die russische Grenze in der Nähe von Armenien, das wiederum an die Türkei grenzt, mit 7000 Soldaten, Panzern, Raketenwerfern und Artillerie verstärkt und »volle Kampfbereitschaft« angeordnet. In diesem Zusammenhang genießen vor allem zwei Aspektebesondere Bedeutung:
Die Türkei ist ebenso wie die USA und der Großteil der europäischen Länder Vollmitglied der NATO und die Türkei ist mit dem vorsätzlichen Abschuss einer russischen Militärmaschine in der vergangenen Woche als Erste gegen Russland aggressiv vorgegangen.
Dieser Tatsachen muss man sich bewusst sein, denn als NATO-Mitglied kann die Türkei nach Art. 5 des NATO Vertrages den sogenannten »Bündnisfall« ausrufen, in dem dann alle NATO Mitglieder verpflichtet sind, die Türkei im Falle eines Angriffs zu verteidigen. Sollte sich also Russland dazu entscheiden, als Vergeltungsmaßnahme seinerseits ein türkisches Militärflugzeug abzuschießen, könnte die Türkei den Bündnisfall ausrufen, weil sie angeblich »angegriffen« worden sei, und auf diese Weise NATO-Streitkräfte zu einem Krieg gegen Russland drängen.
Deswegen sollte man nicht vergessen, dass die Türkei den ersten Schlag geführt und angegriffen hat. Bevor sich die NATO und damit die ganze Welt in einen Krieg zwischen Russland und der Türkei hineinziehen lässt, sollten alle Bürger dieser Welt bereitstehen, ihre politischen Führer daran zu erinnern, dass die Türkei den ersten Schuss abgefeuert hat.
Aber was hat die Türkei überhaupt dazu bewogen?
Die Türkei hat es der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ermöglicht, das Erdöl, das diese aus den von ihr eroberten Gebieten gestohlen hat, zu verkaufen. Das Erdöl wird von den Förderstätten in den Ländern, in denen der IS in einigen Regionen gewaltsam die Macht an sich gerissen hat, per Tanklastwagen in die Türkei gebracht und dort zu einem niedrigen Preis auf dem Schwarzmarkt verkauft.
Die Türkei hat es der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) ermöglicht, das Erdöl, das diese aus den von ihr eroberten Gebieten gestohlen hat, zu verkaufen. Das Erdöl wird von den Förderstätten in den Ländern, in denen der IS in einigen Regionen gewaltsam die Macht an sich gerissen hat, per Tanklastwagen in die Türkei gebracht und dort zu einem niedrigen Preis auf dem Schwarzmarkt verkauft.
Aus diesen Schwarzmarktverkäufen fließen dem IS täglich mehr als eine Million Dollar Einnahmen zu. Mit dem Geld kann er dann Waffen und Ausrüstung für seine anhaltenden Terroraktivitätenbezahlen. Nur ein Idiot könnte davon ausgehen, dass dies alles über die Türkei abgewickelt wird, ohne dass einige türkische Regierungsvertreter ihre Taschen mit dem Geld aus den illegalen Erdölverkäufen füllen. Kurz gesagt unterhält die Türkei offenbar rege Geschäftsbeziehungen zum IS, und Russland schädigt diese Geschäftsbeziehungen durch seine Angriffe auf den IS in Syrien.
Als Vergeltung schoss die Türkei daher eines der russischen Kampfflugzeuge ab, die Angriffe gegen IS-Stellungen flogen. Russland ist zu Recht sehr aufgebracht, und der russische Präsident erklärte, dieser Abschuss sei »ein Stich in den Rücken Russlands« und von »Helfershelfern der Terroristen« verübt worden.
Es wäre ein Zeichen erschreckender Unmoral, sollte die NATO die Türkei unter diesen Umständen verteidigen. Denn die Türkei leistet dem IS materielle Unterstützung. Und sollte die NATO ein solches Verhalten verteidigen, machte uns das alle zu Komplizen des Terrorismus.
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