Berlin – Deutschland hat die Ausweisung syrischer Flüchtlinge vorläufig eingestellt.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) gab am Dienstag an, dass die Ausweisung syrischer Flüchtlinge in die Ankunftsländer wie Griechenland und Italien, welche bis zu diesem Zeitpunkt im Rahmen der Dubliner Verordnung praktiziert wurde, vorläufig eingestellt hat. Die sogenannte Dublin-Verordnung soll regeln, dass ein Asylverfahren nur in einem europäischen Staat stattfindet. Mitglieder sind alle EU-Staaten sowie Norwegen, Island, die Schweiz und Liechtenstein.
Die Sprecherin der EU-Kommission in Brüssel, Natasha Bertau, begrüßte diesen Entschluss Berlins und sagte: "Diese Aktion bedeutet, dass die Tatsache, dass die EU-Mitgliedsländer an den Grenzen der EU bei der Aufnahme der großen Anzahl der Migranten nicht allein gelassen werden können, anerkannt wurde."
Von den mehr als 44.000 Syrern, die in den ersten sieben Monaten des laufenden Jahres in Deutschland einen Asylantrag stellten, wurden nur 131 an andere EU-Staaten überstellt.
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